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BPatG, 31.07.2000 - 9 W (pat) 36/00 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 23.09.1997 - X ZB 14/96
"Textdatenwiedergabe"; Voraussetzungen der Teilung einer Patentanmeldung
Auszug aus BPatG, 31.07.2000 - 9 W (pat) 36/00
Die Teilungserklärung enthält einen eindeutig bestimmten abzutrennenden Teil, der nicht völlig identisch mit dem der Stammanmeldung ist (vgl BGH GRUR 1998, 458, 459 - Textdatenwiedergabe II) und ist daher formal beachtlich. - BPatG, 18.05.2000 - 9 W (pat) 43/98
Auszug aus BPatG, 31.07.2000 - 9 W (pat) 36/00
1. Wie der Senat bereits im Beschluß vom 18. Mai 2000 im Verfahren 9 W (pat) 43/98, die Stammanmeldung betreffend, festgestellt hat, ist die mit der Beschwerde erklärte Teilung wirksam. - BPatG, 08.09.1993 - 9 W (pat) 79/93
Auszug aus BPatG, 31.07.2000 - 9 W (pat) 36/00
2. Durch die wirksame Teilungserklärung ist eine Trennanmeldung entstanden, über die der Senat im Beschwerdeverfahren zu entscheiden hat (…vgl Busse, PatG, 5. Aufl 1999, § 39, Rz 20, 22; die in der Senatsentscheidung 9 W (pat) 79/93 vom 8. September 1993 zum Ausdruck gebrachte Auffassung wird nicht beibehalten.